Wärmeschutznachweis nach EnEV
In Deutschland muss im Rahmen des Bauantragsverfahrens nachgewiesen werden, dass der Neubau einen bestimmten Energiebedarf nicht überschreitet. Dies schreibt das aktuelle GEG vor.
Sie regelt die Anforderungen an die energetische Qualität für Neubauten und Bestandsgebäude in den Bereichen Nichtwohnungsbau und Wohnungsbau. Falls Sie einen Neubau planen oder die Sanierung Ihres Altbaus ansteht, stellt das GEG die wesentliche rechtliche und planerische Grundlage für Ihr Vorhaben dar.